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Früher gab es drei Gemeinden mit der Bezeichnung Oberneukirch. Diese waren Oberneukirch Steinigtwolmsdorfer Anteil, Oberneukirch Oberlausitzer Seite und die Gemeinde Oberneukirch Amtsanteil. Jede Gemeinde besaß ihr eigenes Siegel. 1913 wurde verfügt, daß alle drei Gemeinden "der Gleichförmigkeit wegen" das Siegelbild der Gemeinde Oberneukirch Amtsanteil mit folgendem Aussehen erhalten: |
´ein Kalb oder Schaf auf einem steilen Felsen, an dem unten rechts ein aufgerichteter Löwe steht´. Zu seiner Bedeutung wurde folgendes berichtet: "Oberneukirch A. A. gehörte früher zum Stolpener Gerichtsamte. Stolpen auf dem Basaltfelsen war Festung. Das Schaf oder Kalb auf den aufgeschichteten Basaltblöcken stellt den Schützling dar, welcher durch die Festung vor seinem Verfolger, einem Löwen, einen gesicherten Platz einnimmt."
1923 efolgte dann die Zusammenlegung der Gemeinden Oberneukirch LS. und Niederneukirch zur Gemeinde Neukirch (Lausitz). Wiederum besaß jede Gemeinde ihr eigenes Siegel, Niederneukirch einen Anker und Oberneukirch das Lamm auf dem Felsen. Eine Möglichkeit, beide Bilder zu vereinen, gab es nicht und für den Anker konnte weder eine geschichtliche, geografische oder auch wirtschaftliche Bedeutung festgestellt werden. Das Ministerium des Innern hielt die Beibehaltung des bisherigen Siegelbildes mit dem Lamm auf dem Felsen aus dem Jahr 1801 für die einfachste Lösung, deshalb wurde im Mai 1926 einstimmig beschlossen, das Siegelbild mit dem Lamm zu führen. Die Umschrift lautet: Gemeinde Neukirch (Lausitz), Amtsh. Bautzen, 1926 |