gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Beschluss: 60/09/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Umbau und Sanierung des Ostbahnhofs mit Nebengebäude und Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 61/09/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Neubau einer Lagerhalle, in Neukirch/Lausitz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 62/09/2023
Zum Bauantrag nach §63 SächsBO für den Ersatzneubau Nebengebäude, Alte Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss: 63/09/2023
Der Gemeinderat beschließt das Integrierte Handlungskonzept zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den Kommunen der „Arbeitsgemeinschaft Oberland" in der Fassung vom 14. August 2023 (2. Fortschreibung) als Fördergebietskonzept nach § 171e BauGB einschließlich der darin enthaltenen Gebietsabgrenzung. Den formulierten Zielen sowie dem Maßnahmenkonzept und dem daraus abgeleiteten Gebietsumgriff wird die Zustimmung erteilt.

Beschluss: 64/09/2023
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.

Beschluss: 65/09/2023
Der Gemeinderat beschließt, die Firma mit dem Angebot von 38.545,42 € zur Beschaffung eines Kompakttraktors zu beauftragen. Die dafür zusätzlich benötigten Finanzmittel werden aus den Maßnahmen 551001231001/1 – Erneuerung Spielplatzgeräte mit 2.400,00 € und 541001231003/1 – Beseitigung Engstelle Karl-Berger-Straße mit 35.700,00 € zur Verfügung gestellt.

Beschluss: 66/09/2023
1)    Der Gemeinderat beschließt, die im Kaufvertrag UR-Nr. 1105 vom 05.12.2017 unter Punkt II Nr. 2 a) vereinbarte Bauverpflichtung für das Flurstück 2200/63 der Gemarkung Niederneukirch bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Der Bürgermeister wird ermächtigt den notariellen Änderungsvertrag zu UR-Nr. 1105 vom 05.12.2017 abzuschließen. Die Notar- und Grundbuchkosten werden vom Erwerber getragen.

2)    Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 49/07/2023 vom 23.08.2023 wird aufgehoben.

BA 03/02/2023
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft sowie die Verwendung des Jahresgewinnes entsprechend der beigefügten Anlage 1.

BA 04/02/2023
Auf Grundlage des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2022, der vorgelegten Dokumente und der Prüfungsergebnisse entlastet der Gemeinderat die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2022.

 

51/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft sowie die Verwendung des Jahresgewinnes entsprechend der beigefügten Anlage 1.

52/08/2023
Auf Grundlage des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2022 der vorgelegten Dokumente und der Prüfungsergebnisse entlastet der Gemeinderat die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2022.

53/08/2023
Der Gemeinderat beschließt als freiwillige Leistung, gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Erstattung von 50 % der Kosten für die Beantragung und den Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnungen und die erforderliche Genehmigung zur Ausrichtung des Töpferfestes als öffentliche Traditionsveranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum. Diese Regelung gilt für das Jahr 2023 und soll auch in den Folgejahren gelten. Dies steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und unter der Maßgabe, dass sich die Gemeinde nicht in einer Haushaltskonsolidierung befindet.

54/08/2023
Für die Veranstaltungen - Walpurgisfest am Jugendhaus - Bike & Run - Motorradtreffen soll die gemeindliche Vereinsförderrichtlinie um eine gleichartige Regelung erweitert werden, worüber der Gemeinderat zu gegebener Zeit zu entscheiden haben wird.

55/08/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/ Finanzauszahlung der Kreisumlage (611001.437210/737210) in Höhe von 292.022,00 €, Mittel aus dem Mehrertrag der Gewerbesteuer (611001.301300/601300) bereitzustellen.

56/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur - Einziehung eines Teilabschnittes der Ortstraße „Schenkenweg“ - Erweiterung der Ortsstraße „Bönnigheimer Ring“

57/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur - Widmung zum beschränkt öffentlichen Platz/Parkplatz - Poststraße

58/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die angebotene Zuwendung gemäß der nachstehend aufgeführten Begründung in Höhe von 4.575,86 € anzunehmen.

59/08/2023
Der Gemeinderat beschließt die angebotene Zuwendung gemäß der nachstehend aufgeführten Begründung in Höhe von 5.508,63 € anzunehmen.

 43/07/2023
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beschriebenen Verfahren zur Aufnahme und Widmung des Weges „An der Bahnlinie“ als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Zweckbestimmung Notweg (Abschnitt 1). Der 2. Abschnitt soll Wanderweg werden. Die Verwaltung prüft zunächst, welche Pflichten und Aufgaben die Gemeinde damit in Zukunft auf sich nimmt. Vor einer Beschlussfassung dazu ist der Rat zu informieren. Die Zustimmung der Grundstückseigentümer ist einzuholen.

44/07/2023
Der Gemeinderat beschließt die erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2017 in der vorliegenden Fassung Version 3.

45/07/2023
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, fristgemäß das vorstehend beschriebene „Komplettpaket“ beim Landkreis zur Förderung anzumelden.

46/07/2023
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur beabsichtigten internen Stellvetreterregelung gemäß Anlage.

47/07/2023
Der Gemeinderat beschließt für die Wahlen 2024 die Regelung gemäß Anlage.

48/07/2023
Zum Bauantrag nach §68 SächsBO für die Änderung/Umbau eines bestehenden forstwirtschaftlichen Gebäudes zur Verschönerung des Ortsbildes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter folgenden Bedingungen: 1. Regenentwässerung ausschließlich durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück 2. Klärung bzw. Einholung der Zustimmung zur Überschreitung der Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück von den entsprechenden Grundstückseigentümern 3. Umsetzung des Vorhabens innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Baugenehmigung ohne Fristverlängerung. Der Gemeinderat empfiehlt die Ausführung in gedeckten Farbtönen.

49/07/2023
Der Gemeinderat beschließt, die im Kaufvertrag vom 05.12.2017 unter VI Pkt. 7.a) + b) vereinbarte Verpflichtungserklärung für das Flurstück 2200/63 der Gemarkung Niederneukirch bis zum 31.12.2030 zu verlängern. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kaufverhandlungen aufzunehmen und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.


50/07/2023
Der Gemeinderat beschließt, das Flurstück Nr. 1434 der Gemarkung Niederneukirch zu einem Kaufpreis von 5.000 € zu erwerben. Der Ankauf erfolgt für den Straßenausbau Weststraße sowie für den Hochwasserschutz. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kaufverhandlungen aufzunehmen und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
 
Jens Zeiler
Bürgermeister

39/06/2023
Der Gemeinderat beschließt die Renovierung des Ratssaals der Gemeinde Neukirch/Lausitz. Die zusätzlich benötigten Mittel werden aus dem Produktkonto 111302.421100 i. H. v. 21.880,26 € bereitgestellt.

40/06/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Neubau Garage mit Nebenraum, Flurstück NN 22/4 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

41/06/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, im Zeitraum der Sommerpause Stellungnahmen zu Bauvorlagen zu erteilen. Der Hauptausschuss bzw. Gemeinderat ist im Nachhinein zu informieren.

42/06/2023
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 25.01.2023 mit der Beschlussnummer 01/01/2023 auf. Der Gemeinderat beschließt die überarbeitete Zweckvereinbarung gemäß Anlage 1 als Variante 1.
  
 
Jens Zeiler
Bürgermeister

26/05/2023
Der Gemeinderat erteilt gemäß § 13 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung dem Bürgermeister die Zustimmung, den in der Hauptversammlung am 22.4.2023 zum Wehrleiter gewählten Kameraden Hans-Georg Zenker für die Dauer von 5 Jahren rückwirkend zum 23.4.2023 zu bestellen.

27/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 03.12.2023 gemäß Anlage 1.

28/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Entschädigungssatzung des Friedensrichters in der Fassung V4 der Anlage 1.

29/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Vorschlagsliste der Gemeinde zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in der Fassung der Anlage.

30/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Leistungen Bauphysik für das Bauvorhaben „Neubau Erweiterungsbau Grundschulhort an der Lessingschule“ als besondere Leistung für das mit der Objektplanung beauftragte Büro mit 31.161,05 € gemäß dem Angebot finanziert und gefördert aus dem Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP) (Fördermittelbescheid vom 08.10.2021).

31/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Erneuerung der Zaunanlage am Waldsportplatz. Der Bürgermeister wird ermächtigt dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Auftragssumme ca. 37.800€

32/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Firmen für folgende Gewerke:
LOS 1 BE + Erweiterter Rohbau + Fassadenarbeiten zu einem Gesamtbruttopreis in Höhe von 107.400,33 €;
LOS 2 Gerüstbauarbeiten zu einem Gesamtbruttopreis von 12.535,46 €;
LOS 3 Fenster + Fensterbänke (innen) + Innentüren: zu einem Gesamtbruttopreis von 38.129,98 €;
LOS 5 Maler + Bodenbelag: zu einem Gesamtbruttopreis von 28.171,49 € zu beauftragen.
und
Die Mitglieder des Gemeinderates beauftragen den Bürgermeister nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung des beschränkt ausgeschriebenen LOS 4 Fliesen + Platten für das Bauvorhaben Wohnungszusammenlegung im Wohnhaus Parkstraße 10/12 in Neukirch/Lausitz den Auftrag an den günstigsten Anbieter bis zu einem Betrag von 15.000,00 € zu erteilen.

33/05/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/ Finanzauszahlungen der Kosten für die Instandsetzung des Gehweges Poststraße (541001.422100.722100) in Höhe von 16.815,54 € aus der Unterhaltung der baulichen Anlagen im Produkt Sportstätten (424001.421100/721100) im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.

34/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung zur Instandsetzung der Weststraße im Abschnitt 1153 mit Straßenbaukosten in Höhe von 139.200 € und Kosten für den Hochwasserschutz in Höhe von 56.000 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt dem wirtschaft-lichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Mittel werden aus folgenden Maßnahmen bereitgestellt:

Für die Straßeninstandsetzung:
9.000,00 € aus der Maßnahme 541001232001/1 – Ersatzneubau Durchlass D14
37.750,00 € aus der Maßnahme 541001232002/1 – Ersatzneubau Stützmauer Wilthener Straße

Für den Hochwasserschutz:
56.000,00 € aus der Maßnahme 111302172002/10 – Brachflächenberäumung Leibingerstraße

35/05/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für die Baumaßnahme Erneuerung des Dachstuhls eines Einfamilienhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

36/05/2023
Der Gemeinderat beschließt die Firma für folgendes Gewerk LOS Straßenbauarbeiten mit 56.662,97 € brutto zu beauftragen.
Die zusätzlich benötigten Mittel werden aus der Maßnahme 424101191003/2 – Waldsportlatz i. H. v. 10.000,00 € bereitgestellt.

37/05/2023
Der Gemeinderat beschließt eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m² aus den Flurstücken Nrn. 2131/7 und 2131/29 der Gemarkung Oberneukirch, die das Gebäude „Alte Brennerei“ betreffen, an den ortsansässigen Verein Naturschutzzentrum „Oberlausitzer Bergland“ e. V. für 5.100 € zu verkaufen.
Die Vermessungskosten und die Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Im notariellen Kaufvertrag soll ein Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Neukirch/ Lausitz zur Eintragung im Grundbuch (Rückauflassungsvormerkung) vereinbart werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Grundstückskaufvertrag zu verhandeln und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

38/05/2023
Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtrag zum Auftrag 22000007 - Abbruch- und Entsorgung Industriebrache Leibingerstraße 30 mit einer neuen Gesamtvergütung in Höhe von 1.840.230,25 € (brutto). Die Summe der zusätzlichen Vergütung beträgt 283.019,34 €.

Jens Zeiler
Bürgermeister

18/04/2023
Der Gemeinderat wählt Herrn Jörg Vogt für die Dauer von 5 Jahren zum Friedensrichter der Gemeinde Neukirch/Lausitz.

19/04/2023
Der Gemeinderat wählt Herrn Daniel Keller für die Dauer von 5 Jahren zum Stellvertreter des Friedensrichters der Gemeinde Neukirch/Lausitz.

20/04/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 64 SächsBO für die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Höhe von ca. 50m, Niederneukirch Flurstück 1907 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

21/04/2023
Die Versagung des Einvernehmens ist verbunden mit der gemeindlichen Forderung, vorhandene Infrastruktur (Masten) anderer Anbieter mit zu nutzen. Es ist nicht im Interesse der Gemeinde, eine Vielzahl von Masten (jeder Netzanbieter für sich) im Gemeindegebiet zu haben. Es wird außerdem als fragwürdig angesehen, dass der Mast eine Höhe von 50 m haben muss, eine nachvollziehbare Begründung ist nicht bekannt.

22/04/2023
Zum Antrag Vorbescheid nach § 75 SächsBO für den Bau eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses oder 1 bis 2 Flachbungalows wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Hinweise des Zweckverbandes „Obere Wesenitz“ bzw. der Kreiswerke Bautzen zur Trinkwasserversorgung sind zu berücksichtigen. Die Hinweise zu einem möglichen Mehrfamilienhaus sind zu berücksichtigen.

23/04/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

24/04/2023
Zum Antrag Vorbescheid nach § 75 SächsBO für die Errichtung eines Parkhauses am Ostbahnhof wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

25/04/2023
Der Gemeinderat erkennt ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Festivals „WeGoApart with Art“ vom 11. – 13.8.2023 an der Georgenbadstraße in der Nähe des Georgenbades und lässt folgende Ausnahmen von der Polizeiverordnung der Gemeinde Neukirch/Lausitz zu: in den Nächten vom 11. zum 12. und vom 12. zum 13.8.2023 gilt anstatt der Nachtruhe ab 22 Uhr eine Nachtruhe ab 01:00 Uhr. Bereits ab 00:00 Uhr ist der Lärmpegel zu reduzieren. Der Veranstalter wird geeignete Maßnahmen treffen, um die Lärmbelastung nach 22:00 Uhr zu reduzieren, dies können technische und organisatorische Maßnahmen sein.
 
  
Jens Zeiler
Bürgermeister

BA 01/01/2023
Die Mitglieder des Betriebsausschusses beschließen die Vergabe der Bauleistung Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage im Wohnhaus Alte Straße 1 und 3 zu einem Gesamtbruttopreis in Höhe von 55.924,15 €.

BA 02/01/2023
Die Mitglieder des Betriebsausschusses beauftragen den Bürgermeister nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung des beschränkt ausgeschriebenen Bauvorhaben Erneuerung Wärmeerzeugungsanlage im Wohnhaus Zittauer Straße 33 in Neukirch/Lausitz den Auftrag an den günstigsten Anbieter bis zu einem Betrag von 39.500,00 € zu erteilen.
  

11/03/2023
Der Gemeinderat beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Gewölberaum und die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Festscheune und den Festplatz ab 01.04.2023 gemäß Anlage 1 und 2 anzupassen.

12/03/2023
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz bestellt Herrn Jens Zeiler als Eheschließungsstandesbeamten mit Wirkung vom 1. April 2023.

13/03/2023
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/ Finanzauszahlung im Jahr 2022 der Kosten der 800-Jahr-Feier (281001.427800/727800) in Höhe von 49.101,96 €, Mittel aus den erhaltenen Zuweisungen (281001.314100/614100 und 281001.314800/614800) bereitzustellen.

14/03/2023
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der Version 4 gemäß Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt.

15/03/2023
Zum Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO für die Errichtung einer Fertigteilgarage mit Gründach, Schenkenweg 28, Flur-Stück NN 1938/12 wird das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Bedingungen erteilt:

1. Erschließung und Zufahrt von der öffentlich gewidmeten GS Schenkenweg
2. Regenentwässerung ausschließlich durch Versickerung auf dem eigenen Grundstück
3. Berücksichtigung anderer öffentlich-rechtlicher Belange

16/03/2023
Der Gemeinderat beschließt die im Bebauungsplan Gewerbepark Neukirch, 1. Änderung vorgesehene Erweiterungsfläche für Gewerbe - MI 1 mit einer Größe von ca. 4.730 m² zu einem Verkaufspreis von 40 €/m zu verkaufen. Die Vermessungskosten und die Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Kaufvertragsverhandlungen aufzunehmen und den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

17/03/2023
Der Gemeinderat beschließt die Firma für folgendes Gewerk LOS 56/1 Fahrgastunterstand mit 37.664,69 € brutto zu beauftragen.


Jens Zeiler
Bürgermeister

07/02/2023
Grundsatzbeschluss: Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung der Beschaffung des geplanten Ersatzes des Feuerwehrfahrzeuges TSF für unsere Freiwillige Feuerwehr mit Allradantrieb und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t. Auf die Ausführung eines wasserführenden Fahrzeuges (TSF-W) wird unter Beachtung des zulässigen Gesamtgewichtes falls nötig verzichtet. Kompensierend ist dann die Möglichkeit einer Hochdrucklöscheinrichtung zu prüfen und gegebenenfalls auszuschreiben. Es sind die Ausrüstungs- und Beladungskomponenten des vorhandenen TSF weiter zu verwenden und auf das neue Fahrzeug zu übernehmen. Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit des Gesamtvorhabens wird ein externes Büro zur fachlich-technischen Begleitung des Beschaffungsverfahrens hinzugezogen.

08/02/2023
Der Gemeinderat beschließt, alle in der obenstehenden Tabelle aufgeführten 11 Walpurgisfeuer zuzulassen. Für den Fall, dass verspätet Anträge eingehen bis zum 31.3.2022, wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur maximalen Gesamtanzahl von 15 Feuern im Benehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr zu genehmigen.

09/02/2023
Der Gemeinderat beschließt, das Vorhaben für folgendes Gewerk "LOS 56 Überdachungen und Ausstattungselemente zur Sanierung der Oberschule, 3. BA , Außenanlagen" mit 257.527,90 € brutto zu beauftragen.
  

 
Jens Zeiler
Bürgermeister

HA 01/01/2023
Der Bürgermeister wird beauftragt, die am Touristenparkplatz angebrachten Schilder zu überarbeiten. Die Schilder sollen mit aussagefähigen Piktogrammen neugestaltet werden, auf Textpassagen soll möglichst verzichtet werden.

HA 02/01/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Mittelstraße 5, ON 1886 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt gemäß Lageplan Nr. I1 vom 19.12.2022.

 

Jens Zeiler
Bürgermeister

01/01/2023
Der Gemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung gemäß Anlage 1.

02/01/2023
Der Gemeinderat beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume und Sportstätten der Gemeinde Neukirch/L. ab 01.01.2023 gemäß Anlage 1 anzupassen. Die Entgelte für die Benutzung der Schulsporthallen und der Schulsportanlage lt. Tarifübersicht werden im Nettowert ausgewiesen, mit dem Verweis, dass die Entgelte um die dann gesetzlich geltende Umsatzsteuer angepasst werden, sobald die Gemeinde umsatzsteuerpflichtig wird.

03/01/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für den Anbau Wohnhaus und Errichtung von 2 Garagen, Dresdener Straße 18, NN 382/6, 382/3 wird das gemeindliche Einvernehmen mit Hinweisen erteilt.

04/01/2023
Zum Antrag auf Baugenehmigung nach § 63 SächsBO für die Errichtung einer Vorstellbalkonanlage, Forstweg 6, NN 2103 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt

05/01/2023
Der Gemeinderat beschließt die stufenweise Beauftragung der Objekt- und Fachplanungs-leistungen für das Bauvorhaben „Neubau Erweiterungsbau Grundschulhort an der Lessingschule“ gemäß den Angeboten und Schlussangeboten, finanziert und gefördert aus dem Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)
(Fördermittelbescheid vom 08.10.2021).

06/01/2023
Der Gemeinderat beschließt die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Leistungen aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm 2023 in folgender Reihenfolge und Priorität: 1. Instandsetzung Weststraße von Dresdener Straße 66a – NN_04 Dresdener Straße 60 in Höhe von 116.000 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
  
Andreas Hultsch
1. Stellv. Bürgermeister