Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 12.12.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 20 - Bethlehemstiftstraße
von Anfangspunkt: NK 54565061118 bis Endpunkt: NK 54565061172
- OS 19 - Georgenbadstraße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54565060275 bis Endpunkt: NK 54565062125
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564961372 bis Endpunkt: NK 54565061042
- OS 17 - Steinhübelhäuser
von Anfangspunkt: NK 54564961271 bis Endpunkt: NK 54564961175
- OS 18 - Valtentalstraße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564861334 bis Endpunkt: NK 54565061041
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564861362 bis Endpunkt: NK 54564961007
Abschnitt 3: von Anfangspunkt: NK 54564961400 bis Endpunkt: NK 54565061024
- OS 2 - Dorfweg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564962044 bis Endpunkt: NK 54565062011
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564962069 bis Endpunkt: NK 54564962068
Abschnitt 3: von Anfangspunkt: NK 54564962124 bis Endpunkt: NK 54564962172
Abschnitt 4: von Anfangspunkt: NK 54564962147 bis Endpunkt: NK 54564962149
- OS 6 - Freihufenweg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt: NK 54564962175 bis Endpunkt: NK 54564962173
Abschnitt 2: von Anfangspunkt: NK 54564962179 bis Endpunkt: NK 54564962188
- OS 4 - Hartstraße
von Anfangspunkt: NK 54564962032 bis Endpunkt: NK 54564962121
- GVS 1 - Hartstraße
von Anfangspunkt: NK 54564862299 bis Endpunkt: NK 54564962032
- OS 1 - Rupprechthäuser
von Anfangspunkt: NK 54564962012 bis Endpunkt: NK 54564963022
- OS 3 - Wiesenstraße
von Anfangspunkt: NK 54564962052 bis Endpunkt: NK 54564962227
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 12.12.2022
__________________________
Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung 12.12.2022
1.5 MB
OS 20 Bethlehemstiftstraße Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 19 Georgenbadstraße Entwurf Bestandsblatt
1 MB
OS 17 Steinhübelhäuser Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 18 Valtentalstraße entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 2 Dorfweg Entwurf Bestandsblatt
1.4 MB
OS 6 Freihufenweg Entwurf Bestandsblatt
1.3 MB
OS 04 Hartstraße Entwurf Bestandsblatt
0.7 MB
GVS 01 Hartstraße Entwurf Bestandsblatt
0.8 MB
OS 1 Rupprechthäuser Entwurf Bestandsblatt
0.7 MB
OS 3 Wiesenstraße Entwurf Bestandsblatt
1.1 MBBekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 12.12.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 23 – An der Wehrbrücke
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565062315 bis Endpunkt NK: 54565062365
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565062368 bis Endpunkt NK: 54565162014
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565162022 bis Endpunkt NK: 54565162089
- OS 12 – Baumschulenweg
von Anfangspunkt NK: 54565062125 bis Endpunkt NK: 54565062109
- OS 26 – Forstweg
von Anfangspunkt NK: 54565162017 bis Endpunkt NK: 54565162014
- OS 21 – Gaußiger Weg
von Anfangspunkt NK: 54565062180 bis Endpunkt NK: 54565062188
- OS 24 – Grünweg
von Anfangspunkt NK: 54565062282 bis Endpunkt NK: 54565062264
- OS 31 – Otto-Buchwitz-Ring
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565162162 bis Endpunkt NK: 54565162175
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162055 bis Endpunkt NK: 54565162165
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565162061 bis Endpunkt NK: 54565162162
- OS 52 - Sandweg
von Anfangspunkt NK: 54565163069 bis Endpunkt NK: 54565163143
- OS 39 – Schenkenweg
von Anfangspunkt NK: 54565161158 bis Endpunkt NK: 54565162201
- OS 27 – Verbindungsweg B98 - Dammweg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565062157 bis Endpunkt NK: 54565062167
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565062185 bis Endpunkt NK: 54565062189
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565062243 bis Endpunkt NK: 54565062207
- OS 22 - Ziegelweg
von Anfangspunkt NK: 54565162021 bis Endpunkt NK: 54565162020
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 12.12.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung 12.12.2022
1.4 MB
OS 23 An der Wehrbrücke Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 12 Baumschulenweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 26 Forstweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 21 Gaußiger Weg Entwurf Bestandsblatt
1 MB
OS 24 Grünweg Entwurf Bestandsblatt
1.2 MB
OS 31 Otto Buchwitz Ring Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 52 Sandweg Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 39 Schenkenweg Entwurf Bestandsblatt
1.2 MB
OS 27 Verbindungsweg B98 Dammweg Entwurf Bestandsblatt
1.2 MB
OS 22 Ziegelweg Entwurf Bestandsblatt
1 MBBekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 05.12.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen. Zusätzlich wird gem. § 6 SächsStrG der Teilabschnitt 2 der Ortsstraße OS 41 „August-Bebel-Straße“ neu gewidmet:
- OS 69 - An der Feuerwache
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565261016 bis Endpunkt NK: 54565262004
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162398 bis Endpunkt NK: 54565262009
- OS 41 – August-Bebel-Straße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565161349 bis Endpunkt NK: 54565162331
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162332 bis Endpunkt NK: 54565162333
- OS 42 – Fabrikstraße
von Anfangspunkt NK: 54565162315 bis Endpunkt NK: 54565162394
- OS 40 - Friedhofsweg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565162249 bis Endpunkt NK: 54565162260
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162270 bis Endpunkt NK: 54565162286
- OS 44 – Bergstraße
von Anfangspunkt NK: 54565161326 bis Endpunkt NK: 54565262164
- OS 47– Ernst-Thälmann-Straße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565261107 bis Endpunkt NK: 54565262082
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565262074 bis Endpunkt NK: 54565262085
- OS 43 – Mittelstraße
von Anfangspunkt NK: 54565162320 bis Endpunkt NK: 54565161397
- OS 45 – Waldsiedlung
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565161345 bis Endpunkt NK: 54565161390
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565161335 bis Endpunkt NK: 54565161381
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565161329 bis Endpunkt NK: 54565161374
- OS 71 – Weberweg
von Anfangspunkt NK: 54565262051 bis Endpunkt NK: 54565262041
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 05.12.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung 05.12.2022
1.4 MB
OS 69 An der Feuerwache Entwurf Bestandsblatt
1.3 MB
OS 41 August Bebel Straße Entwurf Bestandsblatt
1.2 MB
OS 42 Fabrikstraße Entwurf Bestandsblatt
0.8 MB
OS 40 Friedhofsweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 44 Bergstraße Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 47 Ernst Thälmann Straße Entwurf Bestandsblatt
1.4 MB
OS 43 Mittelstraße Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 45 Waldsiedlung Entwurf Bestandsblatt
0.8 MB
OS 71 Weberweg Entwurf Bestandsblatt
1.3 MBBekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 05.12.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- GVS 2 – Naundorfer Straße
von Anfangspunkt NK: 54565163190 bis Endpunkt NK: 54565064349
- OS 32 – Naundorfer Straße
von Anfangspunkt NK: 54565162159 bis Endpunkt NK: 54565163190
- OS 72 – Gickelsberg
von Anfangspunkt NK: 54565164095 bis Endpunkt NK: 54565164190
- OS 33 – Oststraße und Alte Oststraße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565163145 bis Endpunkt NK: 54565262300
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565362007 bis Endpunkt NK: 54565362126
- OS 36 – Am Lehrlingsheim
von Anfangspunkt NK: 54565162386 bis Endpunkt NK: 54565162376
- OS 37 – Bruno-Stiebitz-Straße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565162322 bis Endpunkt NK: 54565262220
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565262015 bis Endpunkt NK: 54565262022
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565262191 bis Endpunkt NK: 54565262198
- OS 48 – Karl-Weikert-Straße
von Anfangspunkt NK: 54565262116 bis Endpunkt NK: 54565262142
- OS 35 – Pfarrgasse
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565162260 bis Endpunkt NK: 54565162352
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162309 bis Endpunkt NK: 54565162373
- OS 49 – Schulstraße
von Anfangspunkt NK: 54565262085 bis Endpunkt NK: 54565262069
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 05.12.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung 05.12.2022
0.3 MB
GVS 2 Naundorfer Straße Entwurf Bestandsblatt
0.7 MB
OS 32 Naundorfer Straße Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 72 Gickelsberg Entwurf Bestandsblatt
0.8 MB
OS 33 Oststraße und Alte Oststraße Entwurf Bestandsblatt
1.2 MB
OS 36 Am Lehrlingsheim Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 37 Bruno Stibitz Straße Entwurf Bestandsblatt
1.5 MB
OS 48 Karl Weikert Straße Entwurf Bestandsblatt
1.5 MB
OS 35 Pfarrgasse Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 49 Schulstraße Entwurf Bestandsblatt
1.3 MBBekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 28.11.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 65 – Erbgerichtsstraße
von Anfangspunkt NK: 54565362095 bis Endpunkt NK: 54565362199
- OS 63 – Korngäßchen
von Anfangspunkt NK: 54565362111 bis Endpunkt NK: 54565362138
- OS 58 – Mühlgutstraße
von Anfangspunkt NK: 54565262218 bis Endpunkt NK: 54565362095
- OS 62 – Peterstraße
von Anfangspunkt NK: 54565362322 bis Endpunkt NK: 54565362348
- OS 70 – Richterhäuser
von Anfangspunkt NK: 54565362351 bis Endpunkt NK: 54565362322
- OS 61 - Talweg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565361036 bis Endpunkt NK: 54565361034
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565261387 bis Endpunkt NK: 54565361039
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565361031 bis Endpunkt NK: 54565361081
- OS 67 - Waldweg
von Anfangspunkt NK: 54565362123 bis Endpunkt NK: 54565361266
- OS 64 - Weikertgasse
von Anfangspunkt NK: 54565362137 bis Endpunkt NK: 54565362151
- OS 66 – Weifaer Weg
von Anfangspunkt NK: 54565362123 bis Endpunkt NK: 54565362090
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 28.11.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung 28.11.2022
1.3 MB
OS 70 Richterhäuser Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 61 Talweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 67 Waldweg Entwurf Bestandsblatt
0.9 MB
OS 66 Weifaer Weg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 64 Weikertgasse Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 65 Erbgerichtsstraße Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 63 Korngäßchen Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 58 Mühlgutstraße Entwurf Bestandsblatt
1.4 MB
OS 62 Peterstraße Entwurf Bestandsblatt
1.1 MBBekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 10.10.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 29 – Karl-Marx-Straße
von Anfangspunkt NK: 54565062332 bis Endpunkt NK: 54565162025
- OS 30 – Lindenallee
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565062385 bis Endpunkt NK: 54565162031
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565162015 bis Endpunkt NK: 54565162055
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565162018 bis Endpunkt NK: 54565162058
- OS 28 – Lindensiedlung
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565062314 bis Endpunkt NK: 54565162012
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565062334 bis Endpunkt NK: 54565062333
Abschnitt 3: von Anfangspunkt NK: 54565062341 bis Endpunkt NK: 54565062344
- OS 25 – Parkstraße
von Anfangspunkt NK: 54565062340 bis Endpunkt NK: 54565162230
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 15.10.2022
__________________________
Jens Zeiler
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 10.10.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 14 – Alte Straße
von Anfangspunkt NK: 54564962200 bis Endpunkt NK: 5456502345
- OS 13 – Dammweg
von Anfangspunkt NK: 54565062017 bis Endpunkt NK: 54565162080
- OS 5 – Bahnhofstraße
von Anfangspunkt NK: 54564861285 bis Endpunkt NK: 54564962264
- OS 15 - Steinhübelstraße
von Anfangspunkt NK: 54564962280 bis Endpunkt NK: 54564962322
- OS 16 – Südstraße
Abschnitt 1 von Anfangspunkt NK: 54565061029 bis Endpunkt NK: 54565062044
Abschnitt 2 von Anfangspunkt NK: 54565062018 bis Endpunkt NK: 54565062012
Abschnitt 3 von Anfangspunkt NK: 54564962389 bis Endpunkt NK: 54565062030
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 15.10.2022
__________________________
Jens Zeiler
Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 12.09.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 57 - Am Schossigstift
Abschnitt 1 von Anfangspunkt NK: 54564262361 bis Endpunkt NK: 54564362032
Abschnitt 2 von Anfangspunkt NK: 54565362017 bis Endpunkt NK: 54565262400
- OS 54 – Wilthener Straße
von Anfangspunkt NK: 54565262220 bis Endpunkt NK: 54565362252
- OS 56 – Ernst-Berthold-Weg
von Anfangspunkt NK: 54565362059 bis Endpunkt NK: 54565362060
- OS 59 – Leibingerstraße
von Anfangspunkt NK: 54565261324 bis Endpunkt NK: 54565362123
- OS 53 – Lindenweg
von Anfangspunkt NK: 54565262361 bis Endpunkt NK: 54454262359
- OS 55 – Moserweg
von Anfangspunkt NK: 54565262204 bis Endpunkt NK: 545652623081
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 17.09.2022
Jens Zeiler
Bürgermeister
Eintragungsverfügung
0.3 MB
OS 55 Moserweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 54 Wilthener Straße Entwurf Bestandsblatt
1.5 MB
OS 57 Am Schossigstift Entwurf Bestandsblatt
1 MB
OS 56 Ernst Berthold Weg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MB
OS 59 Leibingerstraße Entwurf Bestandsblatt
1 MB
OS 53 Lindenweg Entwurf Bestandsblatt
1.1 MBWichtige Hinweise zur Grundsteuerreform
Sehr geehrte Steuerzahler*innen,
Formulare zur Grundsteuererklärung sind ausschließlich beim Finanzamt Bautzen erhältlich.
Bitte richten Sie alle Anfragen die im Zusammenhang mit Erfassung der Daten entstehen an das zuständige Finanzamt Bautzen.
Servicetelefon: 03591-488-9090
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind nicht berechtigt Hilfestellungen beim Ausfüllen der Formulare zu geben sowie Informationen zum Grundstück zu erteilen.
Wir bitten um Verständnis
gez.
Jens Zeiler
Bürgermeister
Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte und Kiefer im Privat- und Körperschaftswald
Informationen zur Grundsteuerreform
Hinweise zur Hundesteuer 2022
Bei der Hundesteuer gelten die festgesetzten Beträge gemäß § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Neukirch vom 01.01.2017 weiter. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung ist die Steuer am 01.07. eines Kalenderjahres fällig.
Leistungsbeschreibung
Bühnentechnik und Sanitäranlagen 800-Jahr-Feier Neukirch/Lausitz
Lieferzeitraum: 01.07. bis 02.07.2022 und 09.07.2022 bis 10.07.2022
Lieferort: Festscheune Hauptstraße 62 b in 01904 Neukirch/Lausitz
Festplatz: Ecke Festscheune Hauptstr. 62/Hohe Straße (Caravan- und Wohnmobilstellplatz)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 26.09.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 11 - Quergasse
von Anfangspunkt NK: 54565062101 bis Endpunkt NK: 54565062068
- OS 8 – Steinweg
von Anfangspunkt NK: 54564962296 bis Endpunkt NK: 54564962302
- OS 10 – Tröbigauer Straße
Abschnitt 1 von Anfangspunkt NK: 54565062043 bis Endpunkt NK: 54565062042
Abschnitt 2 von Anfangspunkt NK: 54565062045 bis Endpunkt NK: 54565062043
- OS 7 – Weststraße
Abschnitt 1 von Anfangspunkt NK: 54564962122 bis Endpunkt NK: 54565162121
Abschnitt 2 von Anfangspunkt NK: 54565163081 bis Endpunkt NK: 54565163069
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 01.10.2022
Andreas Hultsch
1. stellv. Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen (hier: Ortsstraßen)
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 31.08.2022 hat die Gemeinde mit Eintragungsverfügung vom 21.11.2022 verfügt, für die folgenden Straßen bisher nicht im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straßenabschnitte nachträglich gemäß § 54 Abs. 1 SächsStrG in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen sowie das Straßenbestandsverzeichnis für die folgenden Straßen gemäß § 4 Satz 7 SächsStrG i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:
- OS 46 – Karl-Berger-Straße
von Anfangspunkt NK: 54565160340 bis Endpunkt NK: 54565261346
- OS 50 – Lessingstraße
von Anfangspunkt NK: 54565262118 bis Endpunkt NK: 54565262116
- OS 51 – Poststraße und Alte Poststraße
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565262166 bis Endpunkt NK: 54565262222
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565261105 bis Endpunkt NK: 54565262145
- OS 60 – Bergstieg
Abschnitt 1: von Anfangspunkt NK: 54565261299 bis Endpunkt NK: 54565261381
Abschnitt 2: von Anfangspunkt NK: 54565261356 bis Endpunkt NK: 54565261343
- OS 68 – Am Ostbahnhof
von Anfangspunkt NK: 54565262219 bis Endpunkt NK: 54565261317
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben bezeichneten Bestandsblättern an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz im Bauamt, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, www.neukirch-lausitz.de unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen/Veröffentlichungen eingestellt. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 21.11.2022
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Jens Zeiler
Bürgermeister