Bekanntmachung über die Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges "NS 50"
Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirch/L. über die Widmung eines öffentlichen Feld-und Waldweges "NS 50" von der Gabelung Abzweig Bahnhofstraße bis zur Zufahrt Flurstück Nr. 1175/2 der Gemarkung Niederneukirch
Die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz hat am 26.08.2024 eine Verfügung zur Widmung eines 0,095 km langen Abschnitts des Weges "NS 50" von der Gabelung Bahnhofstraße bis zur Zufahrt Flurstück Nr. 1175/2 der Gemarkung Niederneukirch erlassen.
Die Verfügung mit der dazugehörigen Karte kann in der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, eingesehen werden. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite in der Gemeindeverwaltung Neukirch/ Lausitz eingestellt.
Die Verfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die o. g. Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz, einzulegen.
Neukirch/Lausitz, den 26.08.2024
Jens Zeiler
Bürgermeister