Bekanntmachung zur Wahl des Friedensrichters
Die Gemeinde Neukirch/Lausitz sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter sowie eine stellvertretende Friedensrichterin oder einen stellvertretenden Friedensrichter für den Bereich der Gemeinde Neukirch/Lausitz (Schiedsstellenbezirk 1110) im Ehrenamt.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Aufgabenpalette ist vielfältig und umfasst beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis hin zu Sühneverfahren bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Anforderungen:
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, welcher zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollte.
Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind zugelassene Rechtanwälte, bestellte Notare, Berufsrichter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Ehrenamtliche Richter, Schöffen sowie im Ruhestand befindliche Personen können dagegen Friedensrichter werden.
Ausgeschlossen sind auch Personen, die die Besorgung fremder Rechtangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben, welche die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt sind.
Der Friedensrichter soll im Bezirk der Schiedsstelle wohnen, darf nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtstaatlichkeit verstoßen haben und für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit tätig gewesen sein.
Der Bewerber hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass derartige Ausschlussgründe nicht vorliegen und seine Einwilligung, Auskünfte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Einwohner, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 14.4.2023 an die Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz unter Verwendung des anzufordernden Bewerbungsbogens zu senden.
Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 035951 25121 (Herr Bär) wie auch auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen unter www.bds-sachsen.de.
Jens Zeiler
Bürgermeister