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25.01.2012 |
Einschränkungen der Skirouten im Bereich um die Wesenitzquelle |
NR 303 |
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Information des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt, zum Skiroutennetz im Hohwald: Sperrungen und Winterdienst im Bereich der Wesenitzquelle aufgrund von Waldpflege- und Durchforstungsarbeiten
Die Waldbestände im Hohwald rund um die Wesenitzquelle werden zurzeit planmäßig bis zum Frühjahr gepflegt und durchforstet. Bereiche, in denen Holzeinschlagsarbeiten stattfinden, sind während dieses Zeitraumes gesperrt und dürfen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Damit Arbeiter, die Holzabfuhr und ggf. Rettungskräfte gefahrlos an die Arbeitsorte und Holzlagerstätten und wieder zurück zur Straße gelangen können, müssen außerdem die Forstwege in diesem Bereich bei Schneefall geschoben werden.
Die Waldbesucher werden um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gebeten, da diese Arbeiten auch die Nutzbarkeit der Skirouten im Bereich um die Wesenitzquelle einschränken, sie sind aber für die Bewirtschaftung der Waldbestände gerade jetzt im Winter unabdingbar.
Eventuell lassen sich diese Informationen bei der Routenplanung berücksichtigen und es können Ausweichrouten gefunden werden. Wir bitten um Verständnis bei den Skifahrern.
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14.01.2012 |
ffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 |
NR 299 |
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Öffentliche Bekanntmachung über die
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 für die im Gebiet der Gemeinde Neukirch/Lausitz liegenden Grundstücke
Die Gemeinde Neukirch setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz, in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2012 zugegangen wäre. Soweit zwischenzeitlich ein schriftlicher Grundsteuerbescheid erteilt wurde, gilt dieser.
Die Grundsteuer 2012 wird jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 1. Juli 2012 fällig. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neukirch, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch einzulegen.
Hinweis:
Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit dies nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben (keine aufschiebende Wirkung).
Weitere Informationen:
Hebesätze Grundsteuer A und B der Gemeinde Neukirch/Lausitz
Grundsteuer A Grundsteuer B
299 v. H. 448 v. H.
Zahlungshinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Zahlungspflichtige, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten vom Bankkonto abgebucht wird. Alle anderen Zahlungspflichtige haben ihre Grundsteuer zu den Fälligkeitsterminen fristgerecht auf das Bankkonto der Gemeinde Neukirch/Lausitz einzuzahlen. Bürger, die nachträglich eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, haben die Möglichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Neukirch/Lausitz (www.neukirch-lausitz.de – Bürger & Vereine-Formulare) sich ein Lasteinzugsformular auszudrucken.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt, die fristgemäß zugestellt werden.
Gottfried Krause
Bürgermeister
Hundesteuer 2012
Die Hundesteuersätze der Gemeinde Neukirch bleiben gegenüber dem Kalenderjahr 2011 unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird.
1. Hund 2. Hund 3. Hund
u. jeder weitere
gefährliche Hunde (1. Hund) gefährliche Hunde (weitere Hunde) Fälligkeit
35,00 € 40,00 € 60,00 € 150,00 € 250,00 € 01.07.2012
Die Hundesteuer 2011 wird mit dem, im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten Betrag, am 1. Juli 2012 fällig.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neukirch, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch einzulegen.
Hinweis:
Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit dies nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben.
Gottfried Krause
Bürgermeister
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03.08.2011 |
Valtenbergturm und Berggaststätte geschlossen |
NR 288 |
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Pressemitteilung der Gemeinde Neukirch/Lausitz vom 01.08.2011
Aufgrund von massiven Wassereinbrüchen am Valtenbergturm und der Berggaststätte infolge Dauerregens habe ich mich entschlossen, ab sofort die Gaststätte und den Turm bis auf weiteres zu schließen.
Wegen der Witterungsbedingungen und der erheblichen Niederschläge gibt es im Turm massive Wassereinbrüche. Die Fugen sind regelrecht ausgespült. Der Wassereintritt kommt aus den Fugen in derartigem Umfang, dass in der Gaststätte bereits die Decken erheblich angegriffen und weitere Schäden für Gaststätte und gesamten Turm zu befürchten sind.
Das betreuende Ingenieurbüro hat bei der Prüfung des Objektes festgestellt, dass aufgrund der erheblichen Fugenausspülung mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen gerechnet werden muss. Die Statik ist erheblich angegriffen. Es ist davon auszugehen, dass es statische Probleme für den Turm und für dessen Nutzung gibt. Auch mit Folgeschäden ist zu rechnen.
Bevor schadensmindernde Maßnahmen getroffen werden können, ist der Schutz vor weiteren Schäden, insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen erforderlich. Die Gaststätte musste geschlossen werden, weil eine Betreibung sowohl aus tatsächlichen wie aus hygienischen Gründen in dieser Gefahrensituation nicht mehr möglich ist.
Das Wasser läuft in den Elektroschächten. Es beeinträchtigt erheblich die elektrische Anlage von der damit erhebliche Gefahren ausgehen. Es sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um einem Totalverlust des Turmes vorzubeugen.
Vor Einleitung möglicher schadensmindernder oder abstellender Maßnahmen ist deshalb dringend eine nochmalige vorsorgliche Beweissicherung, zumindest Inaugenscheinnahme der jetzigen Situation, durch einen gerichtlichen Gutachter erforderlich. Erst danach können technische und terminliche Aussagen zum weiteren Verfahrensweise getroffen werden.
Der Pächter Herr Eckhardt ist in diese Entscheidung einbezogen. Es erfolgen entsprechende Ausschilderungen an den Wanderwegen und auf dem Valtenberg.
Gottfried Krause
Bürgermeister
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