Hochwassergefahrenkarten
Gemäß der Vorschriften des § 99b des Sächsischen Wassergesetzes hat
die Gemeinde die Hochwassergefahrenkarten öffentlich auszuhängen und
zur kostenlosen Einsichtnahme bereit zu halten.
Zur Ergänzung besteht hier für Jedermann die Möglichkeit, die Karten
zu downloaden.Zum Lesen der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe®
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